Erfolgsaussichten bei Studienplatzklagen in Berlin

Diese kleine Anfrage im Abgeordnetenhaus aus dem Jahr 2007 bietet eine Übersicht über die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage in Berlin.

Hier hingegen(Seite 7) findet man die verfassungsrechtlich bedenkliche Äußerung, daß eine Zulassung allein nach der Abiturnote im Studiengang Politikwissenschaften an der FU Berlin „O.K.“ sei.
Wirklich fragwürdig.

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…die Akte auf Wunsch der Gläubigerin geschlossen wurde

Ein anwaltliches Schreiben meinerseits auf ein unbegründetes Mahnschreiben eines Inkassounternehmes endet mit eben jenen Satz.
Schade: ich hätte gerne gewußt, wie sich die Schadensersatzforderungen, die die Forderungshöhe um 80 € erhöht hatten, zusammengesetzt haben. Nach RVG-Sätzen nämlich ganz bestimmt nicht.
Ich schließe die Akte noch nicht, sondern übersende noch meine Gebührenrechnung….

Mehr zu Inkassounternehmen und was sie verlangen dürfen hier.