Die Katze im Recht…

Um es schnell zu machen: ein Blog braucht Katzeninhalte.
Also hier -themenspezische- Lesehinweise:
Zuerst einmal ist die nicht-störende Katzenhaltung in Mietwohnungen trotz anderslautener Stimmen trotz Ausschluss im Mietvertrag in Ballungsräume wohl zulässig:

z.B. AG Köln, Urteil vom 13.07.1995 – 222 C 15/95

Wenngleich in der Rechtsprechung und Literatur ungeklärt ist, ob die Katze nicht als Kleintier in die Kleintierklausel fällt:

LG München I, WuM 1999, 217; vgl. Eisenschmid, in: Schmidt-Futterer (o. Fußn. 5), § 535 Rdnr. 466; Horst, NZM 1998, 647 (648); a.A. LG Berlin, ZMR 1999, 28 (29); LG Hamburg, WuM 1993, 120.

Der BGH macht es sich wie immer mehr als einfach, wenn er diesen Meinungsstreit nicht abschließen klärt, sondern nur auf die Umstände des Einzelfalls abstellen möchte:

BGH VII ZR 340/06

Der Gesetzgeber ist hier gefragt, wollte aber das Problem bei der letzten MietRReform gesetzlich nicht regeln.

Trotz weiland existierender Gesetzgebungsvorschlägen ( § 554d BGB) der Oppostion.

Auch immer wieder beliebt: Miez läuft nachts auf ´s Nachbargrundstück, jagt hier Vögel und macht Dreck. Ein Klassiker der Ausbildungsliteratur(Fall 25)!

Auch die Erkenntnis die LG Lüneburg (Urteil vom 27. 1. 2000 – 1 S 198/99 ),

Das Betreten eines Grundstücks durch Katzen stellt jedoch keine Zuführung unwägbarer Stoffe dar; es kann auch nicht als ähnliche Einwirkung i.S. von § 906 I BGB angesehen werden.

ist keine Selbstverständlichkeit, wie man es erwarten könnte.

Für fliegende Bälle von öffentlichen Grundstücken ist für Abwehransprüche namentlich in Berlin die immissionschutzrechtliche Kammer des Verwaltungsgerichtes zuständig („Bälle als große Staubkörner“?). Also auch bei streunenden Polizeikatzen?

Und hier weiß der Leser dank der NJW-Redaktion schon, worum es geht und wie es -tragisch- ausgehen wird:

„Beweiswürdigung bei Anspruch aus Tierhalterhaftung – Der Kater und die Taube“ (LG Siegen, NJW-RR 2005, 1340)

Auch instruktiven Ausführungen zur Beweiswürdigung finden sich aaO. :

Auch ein Beobachter, der über ein besonderes Unterscheidungsvermögen für Tiere verfügt, ist in einer Stresssituation grundsätzlich nicht in der Lage, eine fremde, sich rasch entfernende Katze mit schwarz-weißer Fellzeichnung sicher zu identifizieren. (Leitsatz der Redaktion)

Auf schwarze und rot getigerte dürfte das gleiche zutreffen.