Abmahnungen



Internetpräsenzen bergen bekanntlich allerlei Gefahren bezüglich Abmahnungen.

Was sind Abmahnungen?


Abmahnungen sollen den Abgemahnten die vorprozessuale Möglichkeit geben, eine Rechtsverletzung zu beseitigen, um so einen Prozess über die abgemahnte mögliche Rechtsverletzung zu verhindern. Man weist sozusagen auf den Rechtsverletzung hin, ohne zugleich zum Gericht gehen zu müssen.

Als Grundlage für Abmahnungen kommen Rechtsverletzungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechtes, des Urheberrechts, des Markenrechts, des Presserechts oder Meinungsäußerungen in Frage.


Abmahnkosten-Die Rechtsanwaltsgebühren für eine Abmahnung und die strafbewehrte Unterlassungserklärung


Sofern die Rechtsverletzung tatsächlich stattgefunden hat, ist es ratsam, die mit der Abmahnung versandte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Die strafbewehrte Unterlassungserklärung bedeutet, daß der Abgemahnte die Rechtsverletzung in Zukunft unterlässt. Unterlassungserklärungen sind abstrakte Schuldanerkenntnisse.
Auf der anderen Seite musst der Abgemahnte die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite tragen.
Auch diese berechnen sich nach dem Streitwert der Rechtsverletzung.
Bezüglich des Streitwerts der Abmahnung gibt es jedoch keine Tabellen oder Regeln, sondern nur gerichtliche geprägte ungefähre Werte.
Aus dem Streitwert errechnet sich im Gegenzug die anwaltliche Vergütung. Diese beträgt praktisch immer eine 1,3 Geschäftsgebühr nach dem RVG.

Muß man immer die Rechtsanwaltsgebühren für die Abmahnung tragen?


Eine Kostentragungspflicht für Abmahnung und strafbewehrter Unterlassungserklärung ist auch nur dann gegeben, wenn die Voraussetzung für Abmahnung und strafbewehrter Unterlassungserklärung auch vorlag, wenngleich sich durch die Unterzeichnung der Abgemahnte in eine prozessual nachteilhafte Situation begeben haben kann.