Betriebskostencheck



Nach In-Kraft-Treten des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ist es möglich, Vergütungsvereinbarungen für die außergerichtliche Tätigkeit zu schließen und hierbei die gesetzlichen Gebühren auch zu unterschreiten. Gerade bei der Kontrolle von Betriebskostenabrechnungen wird der gesetzliche Streitwert oft unangemessen hoch, sofern es sich um einen einfach gelagerten Fall handelt, da in der Regel dem „Fachmann“ Fehler schon auf den ersten Blick auffallen.

Die Rechtsanwaltskosten für die Überprüfung der Betriebskostenabrechnung und das Einlegen eines Widerspruches betragen z.B. nach dem Gesetz,

bei einer Nachforderung von

... bis zu 300 € 46,41 €
... bis zu 600 € 83,54 €
... bis zu 900 € 120,67 €.


Ich bieten Ihnen an, eine Vergütungsvereinbarung für die Überprüfung einer Betriebskostenabrechung (Betriebskostencheck)
auf formelle Richtigkeit und materielle Richtigkeit für 30 € (zzgl. 19 % Mehrwertsteuer) mit Ihnen abzuschließen und ggf. Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechung einzulegen. Dies bietet sich insbesondere für mittlere Fälle an.


Teilweise wird von den Amtsgerichten für die Überprüfung von Betriebskostenabrechungen auch Beratungshilfe -z.B. bei Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosgeld II / Hartz IV) gewährt.



Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung gelten dann jedoch wieder die gesetzlichen Gebühren.



Ich berate Sie gern: Rechtsanwalt Kay Füßlein, Scharnweberstraße 20, 10247 Berlin Friedrichshain Kreuzberg Kontakt