Die Kosten des Rechtsstreits

Die Kosten des Rechtsstreits setzen sich aus den Gerichtsgebühren und den Rechtsanwaltskosten zusammen. Die jeweils anfallenden Kosten bestimmen sich in Zivilsachen und im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nach dem Gegenstandswert, im Strafrecht nach einer Pauschale, das Verfahren vor den Sozialgerichten ist insbesondere für Versicherte in der gesetzlichen Sozialversicherung gerichtskostenfrei, ansonsten fallen Pauschalgebühren an. Auch die Vergütung des Rechtsanwaltes richtet sich nach einer Pauschale.
Hierbei erfolgt die Berechnung der Gebühren nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, welches die Höhe der Gebühren gesetzlich regelt. Hinzu treten noch ggf. Auslagen für Kopien, die Post -und Telekommunikationspauschale und die Mehrwetsteuer.
Dabei ist es ganz gleich, wie lange, kompliziert oder umfangreich ein Verfahren tatsächlich ist.
In der Erstberatung werde ich Ihnen einen ungefähren Überblick über die zu erwartenden Gebühren geben.
Zu den Kosten eines Strafverfahrens, insbesondere zur Pflichtverteidigung finden sie
hier weitere Informationen.


Finanzierung des Rechtsstreits

Rechtsverfolgung kann im Einzelfall nicht nur nicht zeitlich dauern, sondern auch erhebliche finanzielle Risiken in sich bergen.
Die Risiken werden wir vor der Mandatserteilung im Rahmen einer Erstberatung miteinander klären. Die Erstberatungsgebühr darf hierbei, je nach Umfang und dem Wert der Sache allerhöchstens 190 € nicht überschreiten und wird bei einer Beauftragung in der Sache auf die dann entstehenden Gebühren angerechnet (
§ 34 RVG).

Sofern die individuellen Voraussetzungen erfüllt sind, besteht die Möglichkeit Beratungshilfe für die Erstberatung in Anspruch zu nehmen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Sie staatliche Unterstützung beziehen („Hartz IV“) oder ein niedriges Einkommen haben.

Die Erstberatung kostet Sie dann nur noch 10 €.

Die Beratungshilfe beantragen Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht schriftlich oder an besten persönlich mündlich.
Dies ist, wenn Sie in Friedrichshain-Kreuzberg leben, die Rechtsberatungsstelle (Rechtsantragstelle) des Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg
(hier finden Sie Öffnungszeiten, Anschrift und Formulare).
Weiterführende allgemeine Hinweise finden sie weiterhin
hier.


Zur Finanzierung des Rechtsstreites vor den Zivil- und Verwaltungsgerichten bietet es sich weiterhin an Prozeßkostenhilfe in Anspruch zu nehmen.
Entsprechende Formulare und weiterführende Hinweise finden sie beispielsweise
hier.



Wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, zahlt in der Regel diese alle anfallenden Gebühren (Gerichtskosten, Rechtsanwaltskosten).
Bringen Sie bitte den Versicherungsvertrag zur Besprechung mit.
Ich berate Sie gern: Rechtsanwalt Kay Füßlein, Scharnweberstraße 20, 10247 Berlin Friedrichshain Kreuzberg Kontakt