Zwangsverrentung mit 63 (II)

Abermals wurde eine Aufforderung zur Beantragung einer Altersrente vorläufig beseitigt.

Bereits das LSG (Beschluss des LSG BRB zur vorgezogenen Altersrente ab 63 vom 27.09.2013 ) hatte entschieden, daß eine Eingliederungsvereinbarung bei der Aufforderung eine vorgezogene Altersrente zu beantragen, zu berücksichtigen ist.

So lag der Fall hier auch. Wie das SG Berlin mit Beschluss vom 18.03.2014 entschied, ist bei der Aufforderung der Beantragung einer vorgezogenen Altersrente (sog. „Zwangsverrentung“ zu berücksichtigen, daß der Leistungsempfänger hier bereits eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen hat, bei der Entscheidung zu berücksichtigen. Damit wurde vorläufig verhindert, daß das JobCenter den Antrag stellt.

Beschluss SG Berlin 61 AS 4999-14ER
Aufforderungen zur Beantragung der Altersrente beinhalten häufig solche und andere Fehler ; rechtlicher Rat sollte eingeholt werden.

(siehe auch: “Zwangsrente” mit 63- Ermessensentscheidung notwendig )