Abermals wurde eine Aufforderung zur Beantragung einer Altersrente vorlufig beseitigt.
Bereits das LSG (Beschluss des LSG BRB zur vorgezogenen Altersrente ab 63 vom 27.09.2013 ) hatte entschieden, daß eine Eingliederungsvereinbarung bei der Aufforderung eine vorgezogene Altersrente zu beantragen, zu bercksichtigen ist.
So lag der Fall hier auch. Wie das SG Berlin mit Beschluss vom 18.03.2014 entschied, ist bei der Aufforderung der Beantragung einer vorgezogenen Altersrente (sog. „Zwangsverrentung“ zu bercksichtigen, daß der Leistungsempfnger hier bereits eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen hat, bei der Entscheidung zu bercksichtigen. Damit wurde vorlufig verhindert, daß das JobCenter den Antrag stellt.
Beschluss SG Berlin 61 AS 4999-14ER
Aufforderungen zur Beantragung der Altersrente beinhalten hufig solche und andere Fehler ; rechtlicher Rat sollte eingeholt werden.
(siehe auch: “Zwangsrente” mit 63- Ermessensentscheidung notwendig )