Der Regelsatz im Jahr 2022

Mit Urteil(en) vom 02.12.2025 hat das Bundessozialgericht die Frage geklärt, ob die Bemessung der Regelsätze im Jahr 2022 verfassungsgemäß war und diese Frage nun mit einem Ja! beantwortet.

Nachdem der Terminsbericht bereits eine knappe Stunde nach dem Schluss der Verhandlung vorlag, liegt nunmehr das vollständig abgefasste Urteil vor.

Obgleich die Klage(n) im Ergebnis nicht erfolgreich waren, so sind doch im Ergebnis einige positive Punkte hervorzuheben, so dass in etwa auf jeden Fall eine Verpflichtung des Gesetzgebers bestand, hie die Regelsätze auch unterjährig anzupassen sind und das bei der Beurteilung der Frage, wie die Inflation zu berechnen sei, auf die jeweils regelbedarfsrelevanten Bedarfe abzustellen ist (und nicht nur auf den Verbraucherpreisindex, der sich anders zusammensetzt).

Urteil des BSG vom 02.12.2025 B 7 AS 30/24 R