BaföG-Rückforderung und die Wirkungen von § 80 VwGO

Nicht nur das JobCenter hat Probleme mit den Wirkungen von Widerspruch und Anfechtungsklage umzugehen (siehe hier. )

Auch das Studentenwerk als Amt für Ausbildungsförderung rechnet gerne mal mit Rückforderungen während eines eingelegten Rechtsmittels auf.

So geht das natürlich nicht, denn auch bei der Aufrechnung des Studentenwerkes bei BaföG gilt:

Widerspruch und Anfechtungsklage haben aufschiebende Wirkung

Insofern wird hier der Hinweis wiederholt;

Der Betroffene wird daher gegen den Erstattungsbescheid Widerspruch bzw. Anfechtungsklage erheben (eine anwaltliche Vertretung ist hierbei angezeigt, hierbei gibt es die Möglichkeit Beratungshilfe oder Prozeßkostenhilfe für das gerichtliche Verfahren zu beantragen).

Rechtsanwalt Kay Füßlein, Scharnweberstraße 20, 10247 Berlin, http://www.ra-fuesslein.de