Fachanwaltschaften, Spezialisierungen und das „rechtssuchende Publikum“

Nicht jeder, der Kopfschmerzen hat, braucht einen Neurologen.

Es gibt den Fachanwalt für:

Fachanwalt für Agrarrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
und
den Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

Wie sieht dies in der Praxis aus?

Es ruft ein Mandant an:

„Machen Sie auch Sozialrecht?“
„Ja. Um was geht es denn ?“

„Kindergeld.“

„Kindergeld ist eigentlich Steuerrecht.“

„Die Behörde hat einen Scheck geschickt, der soll weg sein, aber ich brauche das Geld. Die zahlen erst in vier Monaten.“

Ich grüble etwas über Erfüllungswirkungen, was ja eigentlich Zivilrecht ist.

Auf der Frage, wie die Beratung bezahlt werden soll:
„Ich werde noch einen Beratungshilfeschein beantragen und komme dann vorbei. Ich bin ALG2-Empfänger.“

Jetzt sind wir wieder im Sozialrecht. Denn sollte die Behörde wirklich erst in vier Monaten zahlen, dürfte sich die Frage stellen, wie der potentielle Mandant in der Zwischenzeit an seinen vollen Regelsatz kommt und wie man mit einer Anrechnung nach dem Zuflussprinzip in vier Monaten umgeht. Das war aber noch gar nicht sein Anliegen.

Aber am Ende doch eine sozialrechtliche Frage.

Schon gewußt ?

Von allen am BGH zugelassenen Rechtsanwälten ist keiner Fachanwalt.