BaföG-Rückforderung und die Wirkungen von § 80 VwGO

Nicht nur das JobCenter hat Probleme mit den Wirkungen von Widerspruch und Anfechtungsklage umzugehen (siehe hier. )

Auch das Studentenwerk als Amt für Ausbildungsförderung rechnet gerne mal mit Rückforderungen während eines eingelegten Rechtsmittels auf.

So geht das natürlich nicht, denn auch bei der Aufrechnung des Studentenwerkes bei BaföG gilt:

Widerspruch und Anfechtungsklage haben aufschiebende Wirkung

Insofern wird hier der Hinweis wiederholt;

Der Betroffene wird daher gegen den Erstattungsbescheid Widerspruch bzw. Anfechtungsklage erheben (eine anwaltliche Vertretung ist hierbei angezeigt, hierbei gibt es die Möglichkeit Beratungshilfe oder Prozeßkostenhilfe für das gerichtliche Verfahren zu beantragen).

Rechtsanwalt Kay Füßlein, Scharnweberstraße 20, 10247 Berlin, http://www.ra-fuesslein.de

3,1 ist schon zu schlecht

Nach einem Beschluss des OVG Koblenz dürfen die Hochschulen den Zugang zum Masterstudium von einer vordefinieren Mindestnote (in diesem Falle „C“ bzw. 3) abhängig machen.

Hierbei bedarf es keiner näheren gesetzlichen Regelung.

Das Gericht führt aus:

Es bleibt eine gewisse Ungewissheit – was den Gesetzgeber anbetrifft -, diese ist aber letztlich unschädlich.

Vielmehr sind die Vorgaben des Schattengesetzgebers in Form der Kultusministerkonferenz und des „Ländergemeinsamen Strukturvorgaben gemäß § 9 Abs. 2 HRG“ (wer ist das?) grundrechtsbestimmend.

Soweit das Gericht darauf abstellt, dass in vergleichbaren Lebenssachverhalten ja auch Mindestvoraussetzungen gelten, geht die Erörterung an der Sache vorbei. Zumindest beim Abitur gibt es hilfweise noch die Wartezeit und manch eine „schlechte“ Staatsexamensnote wird durch Zusatzqualifikationen aufgebessert.

Für den Antragsteller ist der „Ausschluss auf Lebenszeit“ besonders bitter, da die Gesamtbewertung mit 3,1 denkbar knapp war und vor allem gar nicht auf Leistungen im eigentlichen Kernfach Betriebswirtschaftslehre beruhten.

Die Sache wird dann konfus, wenn unterschiedliche Bewertungssysteme
(ECTS und lineare und degressive bzw. progressive Punkteskale vermischt werden).

Rechtsanwalt Kay Füßlein, Scharnweberstraße 20, 10247 Berlin, http://www.ra-fuesslein.de