Meinen Erkenntnissen nach hat ein bekanntes Analyse-Institut, welches dem Namen nach auch Konzepte erstellt, nicht nur die angemessenen Unterkunftskosten in dem Landkreis Oder-Spree ermittelt (an dem bereits das SG Frankfurt/Oder erhebliche Bedenken hatte), sondern auch im Landkreis Dahme-Spree.
Nach durchgeführtem Widerspruchsverfahren meiner Mandanten kam es, wie es kommen musste und es wurde Klage auf höhere Unterkunftskosten erhoben (nach ständiger Rechtsprechung des BSG der Tabellenwert nach dem Wohngeldgesetz zzgl. 10 % Sicherheitszuschlag).
Im Rahmen des nun vor dem Sozialgericht Cottbus anhängigen Verfahrens wies nun das SG darauf hin, daß das verwendete Konzept wohl ebenfalls unschlüssig ist.
Das Gericht hat derzeit jedoch Zweifel an der Schlüssigkeit dieses Konzepts unter Berücksichtigung der Vorgaben der Rechtsprechung insbesondere des Bundessozialgerichts.Nach dieser sind zunächst Vergleichsräume zu bilden , nach denen sodann die Angemessenheitswerte zu ermitteln sind . Dies ist hier auch geschehen , wobei das Konzept vom gesamten Landkreis Dahme-Spreewald als einheitlichem Vergleichsraum ausgeht. Dies begegnet derzeit beim Gericht Zweifel.
Es besteht insofern die realistische Chance, daß dieses Konzept alsbald ebenfalls „gekippt“ wird.