Kein Leistungsausschluss für EU-Bürger bei Wahrnehmung des Umgangsrechtes

Mit Beschluss  vom 25.02.2015 hat das SG Berlin – 6 AS 2176/15 ER einem französischen Staatsbürger  Leistungen nach dem SGB II zugesprochen, der hier den Umgang mit seinem deutschen Kind wahrnimmt.

 

Das Gericht führt aus:

1. Der regelmäßige  Umgang mit einem minderjährigen  Kind kann ein Aufenthaltsrecht nach Art. 6 iVm § 28 AufhG vermitteln.

2. Ein Aufenthalt aufgrund der Wahrnehmung des  Umgangsrechtes mit einem Kind stellt einen anderen Aufenthaltszweck als nur zum Zwecke der Arbeitssuche dar und führt nicht zum Leistungsausschluss nach § 7 SGB II (vgl BSG, Urteil vom  30.01.2013-  B  4 AS 54/12 R)

 

Beschluss des SG Berlin vom 25.02.2015 – 6 AS 2176/15 ER.  

 

 

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