Mit Beschluss vom 25.02.2015 hat das SG Berlin – 6 AS 2176/15 ER einem französischen Staatsbürger Leistungen nach dem SGB II zugesprochen, der hier den Umgang mit seinem deutschen Kind wahrnimmt.
Das Gericht führt aus:
1. Der regelmäßige Umgang mit einem minderjährigen Kind kann ein Aufenthaltsrecht nach Art. 6 iVm § 28 AufhG vermitteln.
2. Ein Aufenthalt aufgrund der Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit einem Kind stellt einen anderen Aufenthaltszweck als nur zum Zwecke der Arbeitssuche dar und führt nicht zum Leistungsausschluss nach § 7 SGB II (vgl BSG, Urteil vom 30.01.2013- B 4 AS 54/12 R)
Beschluss des SG Berlin vom 25.02.2015 – 6 AS 2176/15 ER.
Ein Gedanke zu „Kein Leistungsausschluss für EU-Bürger bei Wahrnehmung des Umgangsrechtes“
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