Der langsame Flug und das schnelle Anerkenntnis

Der Mandant wollte eigentlich nur nach Berlin. Von Barcelona aus. Mit einem Flugzeug.

Das flog dann drei Stunden verspätet in den organgen Sonnenuntergang.

I. Teil

Der Mandant schrieb die orange Fluggesellschaft an und verlangt Entschädigung für die vergeudete Zeit unter Berufung auf die Fluggastentschädigungrichtlinie.

Es folgte eine Antwort-Mail in dem die Ansprüche zurückgewiesen worden.

Der Mandant schrieb die orange Fluggesellschaft an und verlangt Entschädigung für die vergeudete Zeit unter Berufung auf die Fluggastentschädigungrichtlinie.

Es folgte eine Antwort-Mail in dem die Ansprüche zurückgewiesen worden.

Der Mandant schrieb die orange Fluggesellschaft an und verlangt Entschädigung für die vergeudete Zeit unter Berufung auf die Fluggastentschädigungrichtlinie.

Es folgte eine Antwort-Mail in dem die Ansprüche zurückgewiesen worden.

Der Mandant schrieb die orange Fluggesellschaft an und verlangt Entschädigung für die vergeudete Zeit unter Berufung auf die Fluggastentschädigungrichtlinie.

Es folgte eine Antwort-Mail in dem die Ansprüche zurückgewiesen worden.

Der Mandant schrieb die orange Fluggesellschaft an und verlangt Entschädigung für die vergeudete Zeit unter Berufung auf die Fluggastentschädigungrichtlinie.

Es folgte eine Antwort-Mail in dem die Ansprüche zurückgewiesen worden.

Der Mandant schrieb die orange Fluggesellschaft an und verlangt Entschädigung für die vergeudete Zeit unter Berufung auf die Fluggastentschädigungrichtlinie.

Es folgte eine Antwort-Mail in dem die Ansprüche zurückgewiesen worden.

Der Mandant schrieb die orange Fluggesellschaft an und verlangt Entschädigung für die vergeudete Zeit unter Berufung auf die Fluggastentschädigungrichtlinie.

Es folgte eine Antwort-Mail in dem die Ansprüche zurückgewiesen worden.

Ia. Intermezzo

Ich schrieb die Fluggesellschaft an.

Und blieb ohne Reaktion.

Ich schrieb die Fluggesellschaft nochmals an.

Die Fluggesellschaft erkannte an und überwies.

800 € , wie es die Fluggastentschädigungsrichtlinie vorsieht.

Schön.

II. Teil

Ich wies die Fluggesellschaft darauf hin, daß irgendwo da oben Verzug eingetreten war und dementsprechend die Kosten meines anwaltlichen Tätigwerdens für die Beitreibung der Entschädigung nach der Fluggastentschädigungsrichtlinie (fast genau ein achtel netto der Entschädigung meines Mandaten) zahlen seien.

Sinngemäß kam folgende Antwort:

Nein

Ich verwies auf die entsprechende Rechtsprechung. Und mit der Tatsache, daß der EG-Richtliniengeber eine schnelle Entschädigung beabsichtigt, war das Regulierungsverhalten der Fluglinie auch nicht zu vereinbaren.

III. Mahnbescheid

Es wurde ein Mahnbescheid über die Rechtsanwaltskosten gefertigt.

Es wurde Widerspruch eingelegt.

III.

Für Klagen gegen Fluggesellschaften ist u.a. das Amtsgericht des Zielflughafens zuständig.

Es wurde also Klage vor dem Amtsgericht Königs Wusterhausen (für: Schönefeld) erhoben.

IV.

Es wurde eine Klageschrift geschrieben und die e-mail des Mandanten ausgedruckt angehangen. Es war ein dicker Brief.

Es erfolgte ein Klageabweisungsantrag einer Großkanzlei, deren Studensätze die Klageforderung wohl bei weitem überstiegen haben.

V.

Die Fluggesellschaft, vertreten durch die Großkanzlei erkannte an und zahlte.

V.

Ende.