Originalvollmacht und Abmahnungen

Es ist ziemlich strittig, ob einer Abmahnung eine Vollmachtsurkunde im Original vorzulegen ist, oder ob „anwaltliche Versicherung“ genügt.

Die Oberlandesgerichte und die Literatur sind da stark unterschiedlicher Auffassung.

Aus anwaltlicher Sicht sollte jedenfalls immer eine Vollmacht beigefügt werden, da bei umstrittenen Rechtsfragen der Anwalt immer gehalten ist, den sichersten Weg für den Mandanten zu gehen.

Rechtsanwalt Kay Füßlein, Scharnweberstraße 20, 10247 Berlin, http://www.ra-fuesslein.de

Erfolgsaussichten bei Studienplatzklagen in Berlin

Diese kleine Anfrage im Abgeordnetenhaus aus dem Jahr 2007 bietet eine Übersicht über die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage in Berlin.

Hier hingegen(Seite 7) findet man die verfassungsrechtlich bedenkliche Äußerung, daß eine Zulassung allein nach der Abiturnote im Studiengang Politikwissenschaften an der FU Berlin „O.K.“ sei.
Wirklich fragwürdig.

Mehr Informationen finden Sie hier