Bitte unterschreiben Sie hier….

Manchmal ist man von Wendungen im Prozesses dann sehr überrascht. Dies muss nicht unbedingt der  Zuhörer im Gerichtssaal sein, der aufspringt und als Entlastungszeuge aussagt, manchmal ergibt sich dies auch einfach nur aus den Akten….

 

Die Klage meines Mandanten wurde durch einen Gerichtsbescheid abgewiesen und er legte hiergegen Rechtsmittel ein und beauftragte mich mich der Begründung, was ich auch tat.

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg teilte dann mit, dass hier wohl gar keine anfechtbarere Entscheidung vorliegt: der Gerichtsbescheid war an der falschen Stelle unterschrieben worden.

Normalerweise ist es so, dass der Richter das Urteil (Beschluss, Gerichtsbescheid), welches in der Akte bleibt unterschreibt. Den anderen Prozessbeteiligten werden dann nur Abschriften zur Verfügung gestellt  (m.a.w. es bedarf keines unterschriebenen Exemplars an die Beteiligten).

Vorliegend hatte der Richter den Gerichtsbescheid jedoch an der falschen Stelle unterschrieben, nämlich nicht „unten“, sondern „oben“.

Rechtsfolge: es liegt gar keine verfahrensabschließende (bzw. rechtsmittelfähige) Entscheidung vor.

Konsequenz: zurück auf Anfang!

 

Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 09.05.2019 – L 34 AS 1236/18