Wiedereinmal: Kein Wohngeld statt Grundsicherung

Auch in einem weiteren Verfahren hat das SG Berlin die Rechtsansicht bestätigt, dass keine Verpflichtung besteht, dass wenn man auch einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung / Sozialhilfe) hat, Wohngeld in Anspruch genommen werden muss.

Das SG folgt insofern der Rechtsprechung des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (siehe:  „Wahlpflicht“ zwischen Grundsicherung und Wohngeld oder: Müssen Armutsrentner noch ärmer werden?)

 

Beschluss des SG Berlin vom 24.10.2017- S 146 SO 1475/17 ER  (rechtskräftig)