Normenkontrollklage gegen die WAV Berlin- Nächste Runde- Update

Die Revision vor dem BSG wird nun unter dem Aktenzeichen B 14 AS 70/12 R geführt. Ein Verhandlungstermin dürfte Anfang nächsten Jahres zu erwarten sein.

Das Land Berlin hat nun ebenfalls Revision eingelegt- hier stellt sich die Frage, ob das Land dies überhaupt machen kann, da es durch das Urteil nicht beschwert ist. Formell betrachtet wurde ja das Verfahren durch den Antragsteller „verloren“.

Nach meiner Rechtsauffassung ist die WAV Berlin rechtswidrig.

Was aber können Betroffene gegen die auf das angeblich angemessene „gekürzten“ Kosten der Unterkunft machen?
Eine Betroffenheit ist gegeben, sobald das JobCenter nicht mehr die Miete in voller Höhe überweist, sondern nur den Tabellenbetrag nach der WAV Berlin.
Erst einmal ist es dann wichtig, Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid einzulegen und die WIderspruchsentscheidung abzuwarten.
Sodann muss gegen den – regelmäßig ablehnenden – Widerspruchsbescheid Klage eingereicht werden.

Denn es höchstwahrscheinlich so, daß im Falle einer Nichtigkeitserklärung der WAV Berlin die tatsächlich angemessene Miete nicht nachgezahlt wird, wenn keine Rechtsmittel ergriffen worden sind.

Sollten Sie Hilfe für Widerspruch und Klage benötigen nehmen Sie Kontakt mit mir auf:

Rechtsanwalt Kay Füßlein
Scharnweberstraße 20
10247 Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
030 / 29381057
kontakt@ra-fuesslein.de

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