Wie der Tagesspiegel berichtet, wird darüber diskutiert, ob für privat Versicherte Harzt IV Empfänger eine Schuldenübernahme in Betracht kommt.
Hintergrund der Diskussion ist, daß die JobCenter nur teilweise die Beiträge zur privaten Krankenversicherung gezahlt haben.
Das Sozialgericht Berlin hat in einer durch mich für einen Mandaten erwirkten Entscheidung nun vorläufig beschlossen, daß – zumindest bei demjenigen der die Beiträge voll gezahlt hat- diese Beiträge auch rückwirkend zu erstatten sind. Da bedarf es keines neuen Gesetzes.