Heizungsableser, Wasserablesung, Ausweichtermine und Schadensersatz

Im Januar werden in der Regel die Heizungszähler und die Waserzähler abgelesen.
Die Termine liegen leider ebenso regelmäßig innerhalb der Arbeitszeit.
Nicht jeder nimmt hierfür gerne einen Urlaubstag.
Meist sind die Termins“vereinabrungen“ mit einem drohenden Hinweis auf eine Schadensersatzpflicht für den Mieter im Falle der Nicht-Anwesenheit verbunden.
So nicht urteilte das AG Neukölln bereits im Jahre 1991.
Wenn der Mieter die Termine rechtzeitig absagt und Ausweichtermine anbietet, ist der Mieter dem Vermieter nicht schadensersatzpflichtig. Es sei damit zu rechnen, das einzelne Mieter berufsbedingt den ersten Termin nicht wahrnehmen könnten ( AG Neukölln, 8 C 597/90).

Rechtsanwalt Kay Füßlein, Scharnweberstraße 20, 10247 Berlin, http://www.ra-fuesslein.de