Warum der Robenzwang beibehalten werden muß…

Bekanntlich wurde die „Allgemeine Verfügung über die Amtstracht der Berliner Rechtspflegeorgane“ dahingehend verändert, daß wohl (?) vor Berliner Gerichten vielleicht (?) kein Robe mehr getragen werden muß; oder so….

Hierzu passend eine Anekdote vor einem Brandenburger Strafrichter von einem älteren Kollegen:

Aufruf zur Sache, der Angeklagte springt laut „Hier!!!“ brüllend auf. Der Richter hierauf:

„Das war mir schon klar, daß Sie nicht der in der Robe sind.“