Die sehr vorschnellen Inkassobüros

In letzter Zeit häufen sich auffällig viele Verfahren, in denen Mandanten die erste Mahnung durch ein Inkassobüro zugeschickt bekommen und hier bereits die Kosten für Einschaltung des Inkassobüros enthalten sind.

Da jedoch jeder einmal eine Rechnung vergisst, hat der Gesetzgeber Regelungen im BGB geschaffen, die mehr oder weniger besagen: Die erste Mahnung ist kostenfrei. Die Kosten für das Inkassobüro, dass die erste Mahnung erstellt hat, sind allgemeine Rechtsverfolgungskosten, die jeder Vertragspartner erst einmal selbst zu tragen hat.

Rechtsanwalt Kay Füßlein, Scharnweberstraße 20, 10247 Berlin, http://www.ra-fuesslein.de