Rechtsprechungsänderungen bei nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften

Mit Urteil vom 9. Juli 2008 hat der 12. Senat des Bundesgerichtshofes eine Änderung der Rechtsprechung bezüglich Ausgleichsansprüchen bei Beendigung nicht-ehelicher Lebensgemeinschaften eingeleitet ( XII ZR 179/05).

Während die Rechtsprechung bislang es abgelehnt hat, Partnern einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft nach der Trennung Ausgleichsansprüche zuzusprechen (also insbesondere in Bezug auf Arbeitsleistungen oder Zuwendungen), ist nunmehr wohl davon auszugehen, dass bei zweckgebundenen Leistungen etwa bei der „Hingabe“ von Geld oder Arbeit ein Ersatz gefordert werden kann.

Es ist natürlich besser vornherein, schon vertragliche Regelungen bezogen auf gemeinsame Anschaffungen zu treffen. Vor allem wenn nach der Trennung die Frage auftritt, wer in der Mietwohnung bleiben soll oder ob Kredite oder eine Schenkung in Bezug auf hingegebenes Geld vorliegt.
Denn in der Praxis kann die -meist zutreffende Behauptung- es handele sich um ein Darlehen nur schwer bewiesen werden.

Weitere Informationen finden sich bei Verträge in nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften….