Gerichtskostenvorschuss schnell einzahlen

Wenn man nicht warten möchte, bis das Gericht das Aktenzeichen vergibt und die Kosteneinziehungstelle der Justiz den Überweisungsträger zusendet bietet sich nach Abschaffung der Gerichtskostenmarken auch folgendes Vorgehen an:
Klage mitnehmen, Verrechungsscheck besorgen oder Bargeld besorgen und bei der Eingangsregistratur des Gerichtes sich das Az. besorgen. Verrechungsscheck oder Bargeld in der Gerichtskassen abgeben. Fertig!

Rechtsanwalt Kay Füßlein, Scharnweberstraße 20, 10247 Berlin, http://www.ra-fuesslein.de