Mieterhöhungen

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Anmerkung: Nach dem Urteil des BGH zur richtigen Spannwerteinordnung (Urteil vom 21.10.2009 – VIII ZR 30/09) neigen in Berlin Vermieter bei einer Mieterhöhung den Spannwert zu hoch anzugeben. Dies ist falsch! In Berlin existiert ein Mietspiegel. Wenn bei einer Mieterhöhung dieser Spannwert angeben wird, werden „Äpfel mit Birnen“ verglichen.

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Rechtsanwalt Kay Füßlein, Scharnweberstraße 20, 10247 Berlin, http://www.ra-fuesslein.de