Falschberatung durch den Mieterschutzbund

Das Urteil des Bundesgerichtshofes zur Falschberatung durch den Mieterschutzverein (Pressemitteilung des BGH vom 25.10.2006) sollte bekannt sein, wenn man überlegt, ob man sich nicht lieber doch für eine Erstberatung-die im Einzelfall auch nicht teuer als der Jahresbeitrag ist- zum Rechtsanwalt begibt.
Der hat immerhin eine Haftpflichtversicherung und behält in schwierigen Fällen (z.B. bei Rechtsfrage, die nicht nur allein das Mietrecht betreffen) den Überblick.

Aus kurzer beruflicher Erfahrung mit dem Mieterschutzvereinen ist jedoch festzuhalten, dass der dort erteilte Rechtsrat für den Mieter mit einem gewissen, naja, „Risiko“ verbunden sein kann.