…die Akte auf Wunsch der Gläubigerin geschlossen wurde

Ein anwaltliches Schreiben meinerseits auf ein unbegründetes Mahnschreiben eines Inkassounternehmes endet mit eben jenen Satz.
Schade: ich hätte gerne gewußt, wie sich die Schadensersatzforderungen, die die Forderungshöhe um 80 € erhöht hatten, zusammengesetzt haben. Nach RVG-Sätzen nämlich ganz bestimmt nicht.
Ich schließe die Akte noch nicht, sondern übersende noch meine Gebührenrechnung….

Mehr zu Inkassounternehmen und was sie verlangen dürfen hier.