In den letzten Monaten gab es zwei sehr begrüßenswerte Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zur Beratungshilfe:
Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe erfolgreich
Hintergrund ist (bzw. war), dass man ALG II- Empfängern zumuten wollte, statt vom Anwalt von der Behörde im Widerspruchsverfahren beraten zu werden.
Auch neu: Die Beratungshilfe für Fragen des Steuerrechts.
Bereits 1980 hat Karlsruhe die Beratungshilfe in Hinblick auf Fragen des Arbeitsrechtes und des Sozialrechtes „nachgebessert“.
Der Rechtsweg gegen Versagung der Beratungshilfe ist denkbar kurz:
Amtsgericht – Bundesverfassungsgericht.
Mehr zur Beratungshilfe findet man auf der Seite „Kosten und Finanzierung“.