• Wie kann ich Sie finden ?
    Auf der Kontaktseite finden Sie die Telefonnummer und eine Karte.
  • Was brauche ich, um Sie beauftragen ?
    Sie können sich hier eine Vollmacht herunterladen und ausdrucken: Vollmacht.
  • Wo finde ich Unterlagen für die Beantragung von Prozeßkostenhilfe ?
    Dies kann man z.B. auf den Seiten des Justizministeriums NRW herunterladen: PKH-Antrag

    Bitte beachten Sie die entsprechenden Ausfüllhinweise.
  • Wo finde ich Unterlagen zur Beantragung von Beratungshilfe ?
    Dieses Formular finden Sie hier.
    Zuständig für die Gewährung von Beratungshilfe ist das Amtsgerichtgericht - die Rechtsantragsstelle - in dessen Amtsgerichtsbezirk Sie wohnen.

    Das zuständige Gericht können Sie auf dieser Internetseite ermitteln. Oder Sie rufen mich einfach an.
    Die Dauer für die Bewilligung eines Beratungshilfescheines ist angenehm schnell: praktisch sofort!

    Eine nachträgliche Beantragung durch mich ist auch möglich, besonders in Eilfällen kommt dies in Betracht.
  • Ich bin rechtsschutzversichert. Bezahlt meine Rechtsschutzversicheung Ihre Tätigkeit?
    Dies ist in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle der Fall. Ich frage für Sie vor dem Tätigwerden bei der Rechtsschutzversichung an, ob diese Deckungszusage erteilt.
    Einige Rechtsgebiete und Tätigkeiten sind manchmal nicht versichert; ebenso sollte eine etwaige Selbstbeteiligung bedacht werden.
    Darüber kläre ich Sie aber vorab im Beratungsgespräch auf.
  • Wie teuer wird das alles eigentlich ?
    Anhand des Streitwertes kann ich Ihnen im Rahmen der Beratung mitteilen, welche Kosten auf SIe zukommen.
    Da das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz feste Tarife vorsieht, ist eine Kostenabschätzung vorher gut zu treffen.

  • Übernimmt meine Rechtschutzversicherung alle Kosten ?
    Wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, werde ich vor dem nächsten Schritt (außergerichtliches oder gerichtliches Schreiben) um Deckungsanfrage beten. Bringen Sie einfach Ihren Versicherungsvertrag mit.
    In einem Großteil der Fälle ist eine Deckungszusage binnen einer Woche da. Bitte beachten Sie, ob eine Selbstbeteiligung vereinbart ist.