{"id":622,"date":"2014-07-18T12:25:08","date_gmt":"2014-07-18T11:25:08","guid":{"rendered":"http:\/\/www.ra-fuesslein.de\/wordpress\/?p=622"},"modified":"2014-07-18T12:25:08","modified_gmt":"2014-07-18T11:25:08","slug":"erfolg-vor-dem-bgh-zur-beschraenkung-des-anspruchs-des-bankkunden-auf-rueckgewaehr-einer-sicherungsgrundschuld-in-allgemeinen-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.ra-fuesslein.de\/wordpress\/?p=622","title":{"rendered":"Erfolg vor dem BGH: Zur Beschr?nkung des Anspruchs des Bankkunden auf R?ckgew?hr einer Sicherungsgrundschuld in Allgemeinen Gesch?ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<p>Heute hat der Bundesgerichtshof erfreulicher Weise eine meinen Mandaten in den ?Allgemeinen ?Gesch?ftsbedingungen einer gro\u00dfen deutschen Bank gegen?ber verwendeten Klausel, die den  ?<span style=\"color: #000000;\">Anspruch den auf R?ckgew?hr einer Sicherungsgrundschuld auf deren L?schung beschr?nkt f?r unwirksam erkl?rt.<\/span><\/p>\n<p>Die Zahlungsklage der Bank hatte vor dem LG Berlin Erfolg, die Berufung wurde nach  ? 522 ZPO durch das Kammergericht durch Beschluss  ?zur?ckgewiesen.<\/p>\n<p>Hierauf wurde durch mich Proze\u00dfkostenhilfe  ?f?r das Verfahren der Nichtzulassungbeschwerde beantragt, die der Bundesgerichtshof zulie\u00df und die Sache konnte einem an dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt ?bergeben werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Aus der <a href=\"http:\/\/juris.bundesgerichtshof.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2014&amp;Sort=3&amp;nr=68326&amp;pos=0&amp;anz=113\" target=\"_blank\">Pressmitteilung<\/a> ?zum Sachverhalt und den Gr?nden.<\/p>\n<p style=\"color: black;\" align=\"justify\"><em>Im Dezember ?2005 schied der Beklagte aus der GbR aus. Seit dem Jahr 2008 ist sein fr?herer Mitgesellschafter Alleineigent?mer des Grundst?cks. Im Juli ?2008 k?ndigte die Bank das Darlehen und trat die Grundschuld ohne Beteiligung des Beklagten im Zuge einer Umschuldung der weiteren gesicherten Darlehen an eine andere Bank ab. Mit der Klage verlangt sie R?ckzahlung des verbleibenden Darlehensbetrags von 48.517,50 \u20ac. Der Beklagte meint, er m?sse nur gegen R?ckgew?hr der Grundschuld zahlen. Er hafte im Innenverh?ltnis zu seinem fr?heren Mitgesellschafter nicht (mehr) und m?sse das Grundpfandrecht als Sicherung f?r seine Regressforderungen erhalten.<\/em><\/p>\n<p style=\"color: black;\" align=\"justify\"><em>Das Landgericht hat der Zahlungsklage stattgegeben, ohne ein solches Zur?ckbehaltungsrecht zu ber?cksichtigen; die Berufung des Beklagten hat das Kammergericht durch einstimmigen Beschluss gem?\u00df  ? ?522 Abs. 2 ZPO zur?ckgewiesen. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Beklagten wegen der grunds?tzlichen Bedeutung der Rechtssache hinsichtlich des Zur?ckbehaltungsrechts zugelassen. Heute hat er den Beschluss des Kammergerichts aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung zur?ckverwiesen.<\/em><\/p>\n<p style=\"color: black;\" align=\"justify\"><em>Der Entscheidung liegen folgende Erw?gungen zugrunde:<\/em><\/p>\n<p style=\"color: black;\" align=\"justify\"><em>Ein Zur?ckbehaltungsrecht des Beklagten kann nach den bisherigen Feststellungen nicht verneint werden. Insbesondere steht die in der Sicherungsabrede enthaltene vorformulierte Bestimmung nicht entgegen, wonach die R?ckgew?hr durch L?schung der Grundschuld erfolgt. Eine solche Klausel ist unwirksam. Sie widerspricht dem gesetzlichen Leitbild und h?lt der richterlichen Inhaltskontrolle gem?\u00df  ? ?307 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB<b>* ?<\/b>jedenfalls dann nicht stand, wenn sie sich auch auf Fallkonstellationen erstreckt, in denen der Inhaber des R?ckgew?hranspruchs \u2013 wie hier \u2013 im Zeitpunkt der R?ckgew?hr nicht mehr Grundst?ckseigent?mer ist. Nach dem Gesetz entscheidet der Kunde, ob eine Grundschuld nach Tilgung der gesicherten Forderung gel?scht oder erneut verwendet werden soll. Er kann n?mlich w?hlen, ob das Grundpfandrecht durch L?schung, durch Verzicht oder durch ?bertragung an ihn oder einen Dritten zur?ckgew?hrt werden soll. Wenn der Kunde trotz eines Eigentumswechsels Inhaber des R?ckgew?hranspruchs bleibt, weil er gegen?ber der Bank weiter f?r die gesicherten Forderungen haftet, kommt die L?schung nur dem neuen Grundst?ckseigent?mer zugute (hier also dem fr?heren Mitgesellschafter des Beklagten). Jedenfalls in derartigen F?llen wird der R?ckgew?hranspruch infolge der Klausel faktisch ausgeschlossen und der Kunde gravierend benachteiligt; das Interesse der Bank, die Vertragsabwicklung zu vereinfachen, kann dies nicht rechtfertigen. Das Kammergericht wird nun weitere Feststellungen treffen und gegebenenfalls kl?ren m?ssen, ob sich die Bank die Grundschuld wieder beschaffen kann oder sich durch deren ?bertragung an eine andere Bank schadensersatzpflichtig gemacht hat.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Demnach geht es zur?ck zum KG.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Heute hat der Bundesgerichtshof erfreulicher Weise eine meinen Mandaten in den ?Allgemeinen ?Gesch?ftsbedingungen einer gro\u00dfen deutschen Bank gegen?ber verwendeten Klausel, die den ?Anspruch den auf R?ckgew?hr einer Sicherungsgrundschuld auf deren L?schung beschr?nkt f?r unwirksam erkl?rt. 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