{"id":1085,"date":"2021-08-20T10:20:25","date_gmt":"2021-08-20T09:20:25","guid":{"rendered":"http:\/\/www.ra-fuesslein.de\/wordpress\/?p=1085"},"modified":"2021-08-20T10:20:27","modified_gmt":"2021-08-20T09:20:27","slug":"keine-anwendung-der-av-wohnen-was-nun","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.ra-fuesslein.de\/wordpress\/?p=1085","title":{"rendered":"Keine Anwendung der AV Wohnen; was nun?"},"content":{"rendered":"\n<p>Nach den Urteilen des Bundessozialgerichtes aus September 2020 ist in Berlin die AV Wohnen zur Bestimmung der angemessenen Mieten bei ALG II-Empf?nger nicht anzuwenden. Dies hat zur Folge, dass h?here Mieten ?bernommen werden bzw. ?bernommen werden m?ss(t)en. <\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Hintergrund ist, dass die JobCenter nicht ermittelt haben, ob f?r die angegebenen Mietpreise tats?chlich Wohnungen hinreichend anmietbar sind. <\/p>\n\n\n\n<p>Zwar behauptet<a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.berlin.de\/sen\/soziales\/service\/berliner-sozialrecht\/kategorie\/rundschreiben\/2021_06-1094401.php#p2021-06-09_1_7_0\" target=\"_blank\"> die Senatsverwaltung f?r Soziales, dass einem Kostensenkungsverfahren drei freie Wohnungen gegen?berstehen<\/a>. Dies ist jedoch dahingehend problematisch, als das die Rechtsprechung die Beweislast f?r die Nicht-Verf?rbarkeit von Wohnungen bislang praktisch allein auf den Kl?ger abw?lzte- wenn man 20 erfolglose  Wohnungssuchen vorlegte, konnte es passieren, dass ein Gericht der Meinung war, das dies zu wenig seinen. <\/p>\n\n\n\n<p>Zu der Auffassung der JobCenter, Wohnraum sei ausreichend aufgrund der eigenen Ermittlungen der JobCenter verf?gbar,   hat jedoch nun j?ngst das Sozialgericht Berlin ( <a href=\"https:\/\/gesetze.berlin.de\/bsbe\/document\/JURE210012172\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Urt. v. 06.07.2021 &#8211; S 179 AS 1083\/19<\/a>) folgendes nachvollziehbar und ziemlich einleuchtend festgestellt:<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\"><p>Insbesondere sind die vom Beklagten vorgetragenen Berechnung des Landes Berlin ungeeignet, die Verf?gbarkeit von Wohnraum zu belegen.<\/p><p>Zum einen st?tzt sich die Berechnung auf die im sog. Marktmonitor des Verbandes der Berlin-Brandenburger Wohnungsunternahmen e.V. (im Folgenden BBU) angegebene Leerstandsquote von 1,7 Prozent (vgl. BBU-Marktmonitor 2019, S. ?56, https:\/\/bbu.de\/publikationen?type=36; Abruf Juni 2021). Dabei l?sst die Berechnung jedoch unber?cksichtigt, dass von diesem Wert bereits nach den Angaben des BBU nicht auf eine Verf?gbarkeit von Wohnraum geschlossen werden kann. Denn der BBU f?hrt im Marktmonitor aus (BBU-Marktmonitor 2019, Seite ?61, a.a.O.)<\/p><p>\u201eDie Aufschl?sselung nach Leerstandsgr?nden zeigt, dass das Gros der Wohnungen nur kurzfristig leer steht. Der Anteil der Wohnungen, die wegen laufender Modernisierungsma\u00dfnahmen, Mieterwechsel oder sonstiger Gr?nde leer stehen, macht gut 84 Prozent der leer stehenden Wohnungen aus. Allein gut ein Drittel der leer stehenden Wohnungen war zum Jahresende 2018 aufgrund von Modernisierungsma\u00dfnahmen nicht bewohnt. Lediglich 222 der 12.380 leerstehenden Wohnungen standen Ende 2018 aufgrund von Vermietungsschwierigkeiten l?ngerfristig leer.\u201c<\/p><p>Wohnungen, in denen Modernisierungsma\u00dfnahmen ausgef?hrt werden, stehen dem Wohnungsmarkt ebenso nicht zur Verf?gung wie Wohnungen, die bereits an einen Mieter f?r Folgemonate vergeben wurden.<\/p><p>Zum anderen l?sst die Betrachtung des Beklagten au\u00dfer Betracht, dass auch andere Personen als die im Vergleichsjahr zur Kostensenkung aufgeforderten SGB II-Empf?nger nach Wohnungen suchten. Denn die aus der Leerstandsquote hochgerecht als verf?gbar angesehenen Wohnungen werden vom Beklagten allein mit dem Bedarf derjenigen Leistungsberechtigten vergleichen, die im gleichen Zeitraum zur Kostensenkung neu aufgefordert wurden. Dies l?sst zum einen die Nachfrage der Leistungsberechtigten au\u00dfer Betracht, die in Vorzeitr?umen zur Kostensenkung aufgefordert wurden und nun eine neue Wohnung suchen. Dies l?sst dar?ber hinaus die Nachfrage andere Bezieher von Sozialleistungen, wie Sozialhilfe, BAf?G, Wohngeld, und die Nachfrage von Haushalten mit einem geringen Einkommen, ohne F?rsorgeleistungen zu beziehen, au\u00dfer Betracht.<\/p><\/blockquote>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Stellt sich nun aber die Anschlussfrage, was zu tun ist. <\/p>\n\n\n\n<p>In dem oben benannten Urteil holte das Gericht zu den Kosten einer Drei-Raum-Wohnung  ein Gutachten ein und kam so auf einen Wert von  ?655,00 EUR ?bruttokalt zzgl. Heizkosten . <\/p>\n\n\n\n<p>Mit Urteil vom  27.07.2021 hat das SG Berlin (S 204 AS 6271\/18) in einem hier vertretenden Fall die Tabellenwerte zzgl. eines Sicherheitszuschlages von 10 % angewendet: <\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\"><p>In Ermangelung eines schl?ssigen Konzepts sind nach st?ndiger Rechtsprechung des BSG die tats?chlichen Aufwendungen f?r die Unterkunft dem Bedarf f?r die Unterkunft zugrunde zu legen, begrenzt durch die Werte nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) plus Zuschlag von 10 % (BSG, Urteil vom 30. Januar 2019 ?\u2013 ?B 14 AS 24\/18 R ?\u2013, Rn. 30 mwN, zitiert nach juris).<\/p><\/blockquote>\n\n\n\n<p>Dies ist  gleichfalls vertretbar:  nach hiesigen Erkenntnissen und Marktbeoachtungen d?rfte sich zumindest bei Ein-Personen-Haushalten kaum ein Unterschied zwischen dem Tabellenbetrag nach dem WoGG und einer tats?chlichen Marktbeobachtung  ergeben: der Betrag d?rfte sich um die 475-485 \u20ac bruttokalt (also + Heizkosten ) f?r die vergangenen Jahre und &#8211; bei Anwendung des WoGG- aktuell 525,78 \u20ac bruttokalt zzgl.  Heizkosten liegen). <\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Kurzum: die von den JobCentern anerkannten und als angemessen betrachteten Mieten sind so nicht anzuwenden: hierf?r ist kein Wohnraum tats?chlich in Berlin in der notwendigen Breite verf?gbar. <\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"http:\/\/www.ra-fuesslein.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/S_204_AS_6271_18_URTEIL_geschwaerzt.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\"> Urteil des Sozialgericht Berlin Urteil vom 27.07.2021 &#8211; S 204 AS 6271\/18- <\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach den Urteilen des Bundessozialgerichtes aus September 2020 ist in Berlin die AV Wohnen zur Bestimmung der angemessenen Mieten bei ALG II-Empf?nger nicht anzuwenden. Dies hat zur Folge, dass h?here Mieten ?bernommen werden bzw. ?bernommen werden m?ss(t)en. Hintergrund ist, dass die JobCenter nicht ermittelt haben, ob f?r die angegebenen Mietpreise tats?chlich Wohnungen hinreichend anmietbar sind. &hellip; <a href=\"http:\/\/www.ra-fuesslein.de\/wordpress\/?p=1085\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Keine Anwendung der AV Wohnen; was nun?<\/span> weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_mi_skip_tracking":false,"footnotes":""},"categories":[31,1,29,8,30],"tags":[],"class_list":["post-1085","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-22-sgb-ii","category-allgemeines","category-av-wohnen","category-hartz-iv","category-wav-berlin"],"aioseo_notices":[],"jetpack_featured_media_url":"","_links":{"self":[{"href":"http:\/\/www.ra-fuesslein.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1085","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/www.ra-fuesslein.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"http:\/\/www.ra-fuesslein.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.ra-fuesslein.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.ra-fuesslein.de\/wordpress\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1085"}],"version-history":[{"count":4,"href":"http:\/\/www.ra-fuesslein.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1085\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1090,"href":"http:\/\/www.ra-fuesslein.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1085\/revisions\/1090"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/www.ra-fuesslein.de\/wordpress\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1085"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"http:\/\/www.ra-fuesslein.de\/wordpress\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1085"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"http:\/\/www.ra-fuesslein.de\/wordpress\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1085"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}