Verjährung und Mahngebühren

Abermals hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (wie schon öfter hier Thema: http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/?p=957 oder http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/?p=983 ) angenommen, dass die Forderungen von JobCenter, so wie diese zur Zeit eingefordert werden, verjährt sind: Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 26.06.2020 – L 14 AS 2270/19 B ER) .

Der Beschluss stellt fest, dass Erstattungsforderungen nach vier Jahren verjähren können und zudem – dies ist neu- schließt sich das LSG der Auffassung des Bundessozialgerichtes an, dass die Übertragung der Mahnungen auf die Bundesagentur für Arbeit in Berlin unwirksam ist. Dies heißt, dass z.B. keine Festsetzung vom Mahngebühren erfolgen kann.