Ehescheidung - Die Scheidung nach neuem Recht

Seit dem 1.09.2009 gilt ein neues Scheidungs- und Familiengerichtsgesetz. Es hat viele Änderungen und Verbesserungen mit sich gebracht.
Dennoch besteht bei Scheidungen immer noch Anwaltszwangs. Das heißt, daß sich mindestens ein Ehegatte von einem Anwalt vertreten lassen muss.

Die einvernehmliche Scheidung


Unter einer einvernehmlichen Scheidung versteht man landläufig, daß sich die Eheleute über die Durchführung der Scheidung im klaren sind.

Einvernehmliche Scheidung bedeutet auch, dass die Möglihkeit besteht, die Scheidung mit nur einem Anwalt durchzuführen, also „Scheidung mit einem Anwalt“.

Den Scheidungsantrag und Anträge zu den Folgesachen (Hausrat, Unterhalt usw.) kann hier nur der anwaltlich vertretende Antragsteller oder Antragstellerin stellen, der „Gegner“ bleibt nur in der Rolle des Zustimmenden.


Vor-und Nachteile der einvernehmlichen Scheidung mit einem Anwalt


Bei der einvernehmlichen Scheidung mit einem Anwalt gilt es jedoch aus anwaltlicher Sicht, besondere Vorsicht walten zu lassen, da die „Scheidung mir einem Anwalt“ besondere Gefahrenquellen bietet.
Denn als Rechtsanwalt bin ich nur meinem eigenen Mandanten oder meiner eigenen Mandantin verpflichtet.
Scheidung mit einem Anwalt heißt also auch, daß nur eine Parteien in den „Genuß“ einer anwaltlichen Beratung kommt.
Soweit sich die Ehegatten vorher über alles klar sind, ist dies kein Problem.
Wenn jedoch Fragen oder Streitpunkte noch offen sind, kann dies sehr schnell zu Unklarheiten führen; dann ist eine Scheidung mit einem Rechtsanwalt nicht anzuraten. Auch das gemeinsame Beraten der Eheleute durch einen Rechtsanwalt bei der Scheidung kann zu Problemen führen- und zwar für den Anwalt. Denn das vertreten widerstreitender Interessen ist mir verboten.

Auch im Verfahren kann das Vorhandensein nur eines Rechtsanwaltes zu Problemen führen. Es sind Konstellationen denkbar in denen die Eheleute wohlwissend auf den Versorgungsausgleich verzichten und Güterstandsfragen schon geklärt haben.

Eine einvernehmliche Scheidung, die solche Fragen durch einen Vergleich geklärt haben will, ist nur mit zwei Anwälten möglich.

Wie kann man nun am schnellsten scheiden lassen ?

Zwingend ist der Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung bei einer Scheidung. Diese sollte bereits vor Stellen des Scheidungsantrages ausformuliert sein.

Am besten ist es jedoch diese Scheidungsfolgenvereinbarung notariell beglaubigen zu lassen oder einen Anwalt nur für den Scheidungstermin vor Gericht zu beauftragen.

Kosten einer Scheidung

Die Kosten einer Scheidung setzten sich aus den Gerichtskosten - die etwas preiswerter als „normale Gerichtsverfahren- und den Anwaltskosten zusammen.

Wie immer errechnen sich diese Kosten nach dem Streitwert.
Der Streitwert setzt sich bei einer Ehescheidung aus dem dreifachen Nettoeinkommen beider Ehegatten zusammen, abzüglich evt. Unterhaltsverpflichtungen und wird vom Gericht festgesetzt.

Für eine Scheidung besteht die Möglichkeit Prozeßkostenhilfe, die bei Scheidungen Verfahrenskostenhilfe heißt, zu beantragen.
Diese wird im Regelfall auch immer gewährt.


Ich berate Sie gern: Rechtsanwalt Kay Füßlein, Scharnweberstraße 20, 10247 Berlin Friedrichshain Kreuzberg Kontakt