Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldbescheide

Zu schnell gefahren und auf gerader Strecke bei trockener Straße „gelasert“ worden, ein liegengelassener Hundehaufen, nach dem Umzug zu spät umgemeldet, eine zu laute Geburtstagsfeier- die Gründe für den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit sind so bunt wie das Leben und überraschen häufig den Betroffenen, vor allem in Hinblick auf die Geldbuße. Insbesondere in dem Bereich, der außerhalb von sogenannten Bußgeldkatalogen abspielt (also für die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit kein Bußgeldkatalog existiert) können die Geldbußen teilweise überraschend hoch sein.

Verkehrsordnungswidrigkeit

Was sind Ordnungswidrigkeiten?

Ordnungswidrigkeiten - in der Realität vor allem Verkehrsordnungswidrigkeiten- sind sog. „Verwaltungsstrafrecht“. Der Gesetzgeber hat erkannt, daß nicht jedes Verhalten gleich eine Straftat mit all ihren Konsequenzen sein muß, sondern hat im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten extra Ordnungswidrigkeitentatbestände geschaffen (so gab es einmal den Straftatbestand des „Groben Unfugs“, der heute nur noch eine Ordnungswidrigkeit ist).
Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten legt bundesweit das Verwaltungs- und das Gerichtsverfahren bei Ordnungswidrigkeiten fest.


Wo sind Ordnungswidrigkeiten geregelt?


In den meisten Gesetzen finden sich Regelungen über Ordnungswidrigkeiten, so vorallem im Straßenverkehrsrecht, in der Gewerbeordnung, in der Handwerksordnung , im Steuerrecht oder aber auch in Landesgesetzen wie dem Lärmschutzgesetz Berlin oder im Straßenreinigungsgesetz Berlin.


Wie läuft ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ab?


Die jeweils zuständige Behörde (z.B. die Polizei oder das Ordnungsamt) hat ersteinmal sog. Ermessen, ob es ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleitet oder nicht –dies ist mit der größe Unterschied zum Strafverfahren, wo die Staatsanwaltschaft und die Polizei beim Verdacht auf eine Straftat immer ermitteln muß.

Die Verwaltunsgbehörde ermitteln den Sachverhalt und fragt den Betroffenen (so nennt das Ordnungswidrigkeitengesetz den Beschuldigten) nach dem Sachverhalt. Auch hier gilt das Schweigerecht. Und auch hier kann man nur empfehlen sich bereits durch einen Rechtsanwalt nach erfolgter Akteneinsicht zu beraten, ob amn weiterhin von seinem Schweigerecht gebraucht macht oder Angaben zur Sache macht.


Die Verwaltungsbehörde fertigt nun einen Bußgeldbescheid und stellt diesen den Betroffenen zu.

Was kann man gegen einen Ordnungswidrigkeitsbescheid machen?


Gegen den Ordnungswidrigkeitenbescheid gibt es das Rechtsmittel des Einspruches.
Der Einspruch gegen einen Ordnungswidrigkeitenbescheid ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei der Verwaltungsbehörde einzulegen. Wenn die Frist zur Einlegung des Einspruches verpasst, also versäumt, wurde gibt es ggf. die Möglichkeit wegen der Verfristung der Einspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid einen Wiedereinsetzungsantrag zu stellen.



Wie läuft das Ordnungswidrigkeitenverfahren weiter?


Der Ablauf eines Ordnungswidrigkeitenverfahren ist zweistufig. Nach Einlegung des Einspruches bei der Behörde überprüft diese nochmals den Ordnungswidrigkeitenbescheid. Hier sind weitere Beweiserhebungen und Stellungnahmen möglich.

Wenn die Verwaltungsbehörde dem Einspruch nicht abhilft, leitet sie diesen nebst Akten an die Staatsanwaltschaft weiter.

Nun kommt es zur Hauptverhandlung über den Einspruch gegen den Ordnungswidrigkeitenbescheid.


Welche Wirkungen hat ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?


Es werden die Wirkungen des Bescheid „gehemmt“, er kann nicht vollzogen werden. Ein Einspruch kann auch jederzeit wieder zurückgenommen werden.

Kann man den Einspruch auch nur teilweise einlegen?

Man kann den Einspruch auch nur auf Teile des Bußgeldbescheides begrenzen, so z.B. auf die Bußgeldhöhe.


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