Ablauf eines zivilgerichtlichen Verfahrens


Nach unserem ersten Gespräch werde ich Ihnen eine Einschätzung der Sach-und Rechtslage geben.
Bezüglich der Sachlage interessiert hier die Beweisbarkeit von Vorgängen und Zuständen, also in etwa ob Zeugen vorhanden sind oder Sachverständigengutachten einzuholen sind. Wenn der Sachverhalt insoweit klar ist, wird auf dessen Grundlage die Rechtslage zu beurteilen sein und die Erfolgsaussichten des weiteren Verfahrens abzuschätzen sein.

Wenn außergerichtliche Bemühungen nicht zielführend sind oder bereits Klage gegen Sie erhoben wurde, führt der Weg zum Gericht. Hierbei ist auch stets das Kostenrisiko im Auge zu behalten.

Nach Einreichung der Klageschrift bei Gericht beginnt nach Zahlung des Gerichtskostenvorschuss das Verfahren. Hierauf wird die andere Seite aufgefordert, sich zu äußern.

Sollte er dies machen, wird vom Gericht ein obligatorischer Gütetermin angesetzt, in der die Möglichkeit besteht ein Vergleich zu schließen. Hierdurch wird das Verfahren gegebenenfalls endgültig abgeschlossen.
Sollte die Einigung scheitern, wird „streitig“ weiterverhandelt. Je nach dem, wie kompliziert die Sach-und Rechtslage ist, werden vom Gericht gegebenenfalls weitere Termine zur Verhandlung bestimmt, in dem beispielsweise Zeugen vernommen werden, deren Aussage auch vom Gericht protokolliert werden.

In der Regel wird nicht sofort nach der Verhandlung ein Urteil verkündet (sogenanntes „Stuhlurteil“), sondern es wird ein Verkündungstermin bestimmt. Ab diesem Termin ist es für mich möglich bei Gericht anzurufen und das Urteil zu erfragen.


Ich berate Sie gern: Rechtsanwalt Kay Füßlein, Scharnweberstraße 20, 10247 Berlin Friedrichshain Kreuzberg Kontakt